Grundsätzlich ist es für Website-Betreiber auch weiterhin nicht verboten, Dienste wie Google Analytics zu verwenden – selbst, wenn diese umstritten sind. Was Sie aber als Websitebetreiber tun müssen: Bestimmte technische Maßnahmen ergreifen, um den Google Analytics-Datenschutz auf Websites zu erhöhen.
Die Feststellung von Rechtsverstößen in Datenschutzangelegenheiten in Österreich fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der Datenschutzbehörde oder der österreichischen Gerichte.
Während Xing durch seine Maßnahmen das Marketing nahezu unmöglich macht, baut LinkedIn durch viele neue Features die Marketingmöglichkeiten weiter aus. Immer mehr Unternehmer werden auf LinkedIn aktiv und nutzen LinkedIn als effektive Neukundenmaschine. Der Trend zu LinkedIn wird meiner Meinung nach immer stärker!
Die Abmeldefunktion bei Newsletter und E-Mail-Marketing ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, eine konkrete Definition, wie eine Abmeldung passieren muss, gibt es jedoch nicht. Und meiner Meinung nach ist der Umgang mit Empfängern, die sich abmelden wollen, wichtiger, als viele meinen.
Ich freue mich, bekannt zu geben, dass ich ab heute mit einem neuen, großen und international tätigen Unternehmen, ZeroSSL arbeite. Durch diese Zusammenarbeit ist es möglich, meinen AuftraggeberInnen kostenlose und kostengünstige SSL-Zertifikate anzubieten oder zu vermitteln.
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