AGB (B2B) – Thomas Friese / derfriese.eu, Lang 3, 8403 Lang.
(Rahmenbedingungen für alle Verträge, projektbezogene Vereinbarungen gehen vor)
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB-Mantel“) regeln die allgemeinen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit zwischen Thomas Friese, derfriese.eu (im Folgenden „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) im Geschäftsverkehr.
Sie betreffen insbesondere Grundfragen des Vertragsverhältnisses (z.B. Geltungsbereich, Rangfolge von Vertragsunterlagen, Mitwirkungspflichten, Vergütung auf Grundebene, Haftung, Urheber- und Nutzungsrechte, Vertraulichkeit, Gerichtsstand/Rechtswahl). Inhalt und Umfang der jeweils geschuldeten Leistungen, Spezifikationen und wirtschaftlichen Konditionen werden dagegen in individuellen projektbezogenen Vereinbarungen (z.B. Angeboten, Projektverträgen, Addenda) geregelt.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Dieser AGB-Mantel gilt für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, soweit es sich beim Auftraggeber um einen Unternehmer im Sinne des § 1 UGB handelt (B2B).
1.2 Er regelt die allgemeinen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit; konkrete Leistungen, Inhalte, Projektziele, Phasen, Meilensteine, Service-Level und Preise werden ausschließlich in den jeweils abgeschlossenen projektbezogenen Vereinbarungen (z.B. Angebot, Projektvertrag, Addendum) festgelegt.
1.3 Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragsgrundlagen und Rangfolge
2.1 Grundlage jedes Vertragsverhältnisses sind:
a) die zwischen den Parteien abgeschlossenen projektbezogenen Vereinbarungen (insbesondere Angebote, Projektverträge und/oder Addenda mit Leistungsbeschreibungen, Phasenplänen, SLAs etc.),
b) etwa ausdrücklich einbezogene ergänzende AGB-Module (UBIT-AGB gemäß § 11),
c) dieser AGB-Mantel.
2.2 Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen Dokumenten gilt folgende Rangfolge:
a) vorrangig die projektbezogene Vereinbarung (lit a),
b) danach etwa einbezogene UBIT-AGB-Module (lit b),
c) nachrangig dieser AGB-Mantel (lit c).
2.3 Dieser AGB-Mantel ersetzt keine projektbezogene individuelle Vertragsgestaltung, sondern ergänzt sie um einheitliche Rahmenregelungen.
§ 3 Vertragsabschluss
3.1 Angebote des Auftragnehmers sind – sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet – freibleibend und unverbindlich.
3.2 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots, die Gegenzeichnung eines Projektvertrages oder durch sonstige eindeutige Annahmeerklärungen (einschließlich elektronischer Annahme) zustande.
3.3 Der Auftragnehmer kann den Abschluss eines Vertrages von der Unterfertigung bestimmter projektbezogener Vereinbarungen (z.B. Projektvertrag, Addendum, Auftragsverarbeitungsvereinbarung) abhängig machen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (allgemeiner Rahmen)
4.1 Der Auftraggeber hat alle zur Vorbereitung und Durchführung des jeweiligen Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge (z.B. zu Systemen, Plattformen, APIs), Testdaten sowie einen geeigneten Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
4.2 Die projektbezogenen Vereinbarungen können zusätzliche, konkretisierte Mitwirkungspflichten vorsehen (z.B. spezifische Systemzugänge, Freigabeprozesse, Bereitstellung bestimmter Datenformate); diese gehen den allgemeinen Regelungen dieses § 4 vor.
4.3 Verzögert oder unterlässt der Auftraggeber ihm obliegende Mitwirkungshandlungen, verlängern sich vereinbarte Fristen in projektbezogenen Vereinbarungen entsprechend; ein dadurch verursachter Mehraufwand des Auftragnehmers ist gesondert zu vergüten.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen (Grundlogik)
5.1 Die Vergütung des Auftragnehmers ergibt sich im Einzelnen aus der jeweiligen projektbezogenen Vereinbarung (z.B. Pauschalpreise, Tagessätze, Zeitaufwand, laufende Entgelte).
5.2 Dieser AGB-Mantel legt die allgemeine Zahlungslogik zugrunde:
a) Rechnungen sind – sofern in der projektbezogenen Vereinbarung nicht anders geregelt – binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig;
b) der Auftragnehmer kann bei entsprechendem Projektumfang angemessene Vorschüsse oder Teilzahlungen verlangen.
5.3 Projektbezogene Vereinbarungen können von diesen Grundregeln abweichende Zahlungsmodalitäten (z.B. andere Fristen, Fälligkeitsmodelle, Meilensteinzahlungen) enthalten; diese gehen vor.
§ 6 Leistungszeit, Termine und Verzögerungen (Grundprinzipien)
6.1 Vereinbarte Leistungs- und Fertigstellungstermine ergeben sich aus der jeweiligen projektbezogenen Vereinbarung.
6.2 Im Rahmen dieses AGB-Mantels gilt allgemein:
a) Termine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Mitwirkung des Auftraggebers;
b) Verzögerungen, die auf nicht oder nicht rechtzeitig erbrachten Mitwirkungspflichten, äußeren Umständen oder höherer Gewalt beruhen, führen zu einer entsprechenden Verschiebung von Terminen.
6.3 Projektbezogene Vereinbarungen können detailliertere Regelungen zu Terminplänen, Meilensteinen, Abnahmeprozessen und deren Folgen enthalten; diese haben Vorrang.
§ 7 Gewährleistung (Rahmenbestimmungen)
7.1 Für Gewährleistung gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen des österreichischen Rechts, soweit in projektbezogenen Vereinbarungen oder in ergänzend einbezogenen UBIT-AGB keine spezielleren Bestimmungen getroffen werden.
7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen nach deren Erbringung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb angemessener Frist schriftlich zu rügen.
7.3 Projektbezogene Vereinbarungen können abweichende oder ergänzende Regelungen zur Gewährleistung (z.B. verkürzte Fristen, besondere Rügeobliegenheiten, Abnahmeprozesse) enthalten; diese gehen den allgemeinen Bestimmungen dieses § 7 vor.
§ 8 Haftung (Grundlogik)
8.1 Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber wird – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – nach Maßgabe dieses § 8 und etwaiger projektbezogener Sonderregelungen beschränkt.
8.2 Der Auftragnehmer haftet für Schäden des Auftraggebers grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in letzterem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.4 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Datenverluste, Folgeschäden und Ansprüche Dritter ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen.
8.5 Projektbezogene Vereinbarungen sowie ergänzend einbezogene UBIT-AGB können für bestimmte Leistungsarten (z.B. Betrieb von IT-Infrastrukturen, sicherheitsrelevante Leistungen) spezielle Haftungsregelungen vorsehen, die die vorstehenden Grundregeln modifizieren oder konkretisieren; diese speziellen Regelungen gehen im Zweifel vor.
§ 9 Urheberrechte und Nutzungsrechte (Grundprinzipien)
9.1 Sämtliche vom Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Werke und Ergebnisse (z.B. Konzepte, Strategien, technische Architekturen, Konfigurationen, Skripte, Workflows, Dokumentationen, Schulungsunterlagen) unterliegen – soweit schutzfähig – dem Urheberrecht bzw. sonstigen Schutzrechten des Auftragnehmers oder der von ihm eingesetzten Dritten.
9.2 Der Auftraggeber erhält – vorbehaltlich vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Leistungen zum in der projektbezogenen Vereinbarung beschriebenen Zweck.
9.3 Umfang, Gebiet, Dauer sowie etwaige Einschränkungen oder Erweiterungen der Nutzungsrechte werden vorrangig in der jeweiligen projektbezogenen Vereinbarung festgelegt; dort getroffene Regelungen gehen den allgemeinen Bestimmungen dieses § 9 vor.
9.4 Sofern in der projektbezogenen Vereinbarung nicht ausdrücklich anders geregelt, besteht keine Pflicht des Auftragnehmers zur Herausgabe von Rohdaten, offenen Dateien, Quellcodes oder internen Konfigurationsskripten; maßgeblich ist die Bereitstellung der vertraglich vereinbarten funktionsfähigen Lösung.
§ 10 Vertraulichkeit
10.1 Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Durchführung des jeweiligen Projektes zu verwenden.
10.2 Ergänzende oder strengere Vertraulichkeitsregelungen können in projektbezogenen Vereinbarungen oder gesonderten Geheimhaltungsvereinbarungen getroffen werden; diese gehen den Bestimmungen dieses § 10 vor.
§ 11 Ergänzende UBIT-AGB für bestimmte Leistungsarten
11.1 Für bestimmte Leistungsarten kann der Auftragnehmer ergänzend zu diesem AGB-Mantel die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) in den Vertrag einbeziehen.[wko]
11.2 Die Einbeziehung solcher UBIT-AGB erfolgt nur, wenn in der jeweiligen projektbezogenen Vereinbarung ausdrücklich auf deren Geltung verwiesen wird. In diesem Fall gelten sie für die dort bezeichneten Leistungsbestandteile in Ergänzung zu diesen Rahmenbedingungen.
11.3 In Betracht kommen insbesondere:
a) AGB für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten (B2B),
b) AGB für Betreiberdienstleistungen in der Informationstechnologie (B2B),
c) AGB für den Verkauf und die Lieferung von Softwaresupport-Leistungen (B2B).[it-management]
11.4 Bei Widersprüchen zwischen projektbezogenen Vereinbarungen und den UBIT-AGB gehen die individuellen projektbezogenen Regelungen vor.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
12.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Zusammenarbeit erfolgt gemäß den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO).
12.2 Details zur Datenverarbeitung, zu Verantwortlichkeiten, technischen und organisatorischen Maßnahmen, Subdienstleistern und ggf. Drittlandübermittlungen werden in gesonderten Datenschutzinformationen sowie – soweit erforderlich – in eigenständigen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung geregelt.
12.3 Diese AGB regeln den Datenschutz nicht abschließend; im Zweifel gehen die Bestimmungen der gesonderten Datenschutz- und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen vor.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen dieses AGB-Mantels sowie der projektbezogenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses AGB-Mantels ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.3 Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
13.4 Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.
Diese Website derfriese.eu, sowie alle mit dem Unternehmen Thomas Friese verbundenen Seiten, das Unternehmen Thomas Friese sowie die digitalen Informationen, Angebote, Produkte & Dienstleistungen selbst stehen in keiner Verbindung zu Meta Platforms, Inc. oder deren Tochtergesellschaften. Der Begriff ‚MetaCompass‘, wie er von Thomas Friese verwendet wird, soll keinerlei Verbindung oder Assoziation mit Meta Platforms implizieren. ‚MetaCompass‘ steht in unserem Kontext für die Verbindung von Meta-Physik, alter Philosophie mit dem Ziel persönlicher und unternehmerischer Orientierung.