Barrierefreiheit
für EPU & KMU (D & A)
Pflicht oder strategische Chance für dein Online-Geschäft?
Das Gesetz ist in Kraft: Was nun?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und das österreichische BaFG setzen seit dem 28. Juni 2025 neue Standards für digitale Angebote. Wir zeigen dir, was das für dich bedeutet.
Stichtag
28. Juni 2025
für neue Produkte & Dienstleistungen
Wer ist grundsätzlich betroffen?
Digitale Dienstleistungen
Alle Online-Interaktionen, bei denen Verbraucher Verträge abschließen können:
- 🛒 Online-Shops & E-Commerce
- 📅 Online-Terminbuchungen
- 💳 Bank- & Finanzdienstleistungen
Digitale Produkte
Hardware und Software, die von Verbrauchern genutzt wird:
- 💻 Computer & Betriebssysteme
- 📱 Smartphones & Tablets
- 📖 E-Book-Reader
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Eine entscheidende Erleichterung für die kleinsten Wirtschaftsakteure, die *Dienstleistungen* anbieten.
< 10
Mitarbeiter
< 2 Mio. €
Jahresumsatz / Bilanz
Erfüllt dein Unternehmen beide Kriterien, sind deine Online-Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen. Bei einem Umsatz von 30.000 € liegst du weit unter der Grenze.
Dein Umsatz im Verhältnis zur gesetzlichen Grenze
Freiwillig barrierefrei: Dein strategischer Vorteil
Auch ohne Pflicht ist Barrierefreiheit eine kluge Investition in die Zukunft deines Unternehmens.
1. Erweiterte Marktreichweite
Erschließe ca. 15-20% mehr potenzielle Kunden mit dauerhaften, temporären oder situativen Einschränkungen.
2. Besseres Google-Ranking (SEO)
Viele Kriterien für Barrierefreiheit sind auch entscheidend für Suchmaschinen. Barrierefreiheit ist technisches SEO.
Interessiert am vollständigen Bericht zur Barrierefreiheit?
Mit dem Absenden meiner Daten erlaube ich Thomas Friese, mir den Bericht zur Barrierefreiheit per E-Mail zuzusenden.
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